Organisation
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Organisation

Die Kinderkrippe Ferdinand wird durch den Verein Kinderkrippe Ferdinand geführt. In der Kinderkrippe stehen max. 11 Betreuungsplätze zur Verfügung.

Der Eintritt in die Kinderkrippe Ferdinand an der Alte Landstrasse 106 ist für Ihr Kind ein bedeutender Lebensabschnitt. Ihr Kind soll sich in der Kinderkrippe wohl fühlen. Und auch Sie als Eltern sollen die Gewissheit haben, dass Ihr Kind bei uns gut betreut und gefördert wird.

1. Aufnahme der Kinder

In der Kinderkrippe Ferdinand können Kinder ab ca. 4 Monate bis zum Kindergarteneintritt betreut werden. Aus pädagogischen Gründen und um eine Integration Ihres Kindes in der Gruppe gewährleisten zu können, soll das Kind wöchentlich mindestens zwei ganze Tage besuchen.

2. Öffnungszeiten

Die Kinderkrippe Ferdinand ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.15 bis 18.45 Uhr geöffnet und bleibt an offiziellen Feiertagen geschlossen.
Feiertage und Betriebsferien können weder kompensiert werden, noch kann das Schulgeld dafür eingefordert werden.
Weihnachtsferien 24.12-03.01.

Fällt ein Betreuungstag auf einen Feiertag, besteht kein Anspruch auf zusätzliche Betreuung an einem anderen Tag.

Damit die Aktivitäten und die Ruhezeit nicht gestört werden, bitten wir Sie, folgende Bring- und Abholzeiten einzuhalten und Ausnahmen mit der Gruppenleiterin zu besprechen.

Morgens Bringzeit zwischen 07.15 bis 09.00 Uhr
Mittags-/Ruhezeit zwischen 11.00 bis 14.00 Uhr
Abends Abholzeit zwischen 16.30 bis 18.45 Uhr.

Holen Sie Ihr Kind einmal ungewohnt früh oder spät ab, so teilen Sie dies bitte dem Betruungsteam mit. Holt ein/e Bekannte/r oder ein anderes Familienmitglied Ihr Kind ab, so teilen Sie dies bitte ebenfalls dem Betreuungsteam mit. Die Kinder werden keiner unbekannten Person mitgegeben!

3. Betreuungsangebot

Die Kinder werden von einer Kleinkinderzieherin (Gruppenleiterin, Englischsprechend), einer Miterzieherin, Lehrling und Praktikantin betreut.

Es stehen drei Räume und eine grosse Terrasse zur Verfügung. 10 Minuten entfernt befindet sich ein Wald.

4. Verpflegung

Die Kindern nehmen das Frühstück, Mittagessen und einen Zvieri in der Krippe ein.

5. An- und Abwesenheit sowie Ferien

Die Betreuungstage eines Kindes werden bei der Anmeldung festgelegt. Über zusätzliche Anwesenheiten aus verschiedenen Gründen entscheidet die Gesamtleiterin im Einzelfall.

Bitte geben Sie Ihre Ferien bekannt, sobald Sie die Daten haben, jedoch spätestens eine Woche im voraus.

Die Kinderkrippe Ferdinand hat nur zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. 

6. Krankheitsabsenzen und Notfall

Die Kinderkrippe kann nur gesunde Kinder betreuen. Kann Ihr Kind wegen Erkrankung die kinderkrippe nicht besuchen, bitten wir Sie, uns bis spätestens um 09.00 Uhr des Betreuungstages telefonisch Bescheid zu geben.

Ansteckende Krankheiten in der Familie müssen gemeldet werden. Sollten Sie Ihr Kind trotz leichter Erkältung, Durchfall etc. in die Kinderkrippe bringen, entscheidet das Betreuungsteam, ob das Kind bleiben darf.

Erkrankt ein Kind im Laufe des Tages, werden die Eltern umgehend informiert, und das kranke Kind muss abgeholt werden.

Bei einem Unfall (Notfall) ist die Gruppenleiterin berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder in Spitalpflege zu geben. In jedem Fall wird gleichzeitig für die sofortige Benachrichtigung der Eltern gesorgt.

7. Versicherung und Haftung

Die Eltern sind verpflichtet, das Kind gegen Unfall, Krankheit und Privathaftpflicht zu versichern. Die Prämien gehen zu Lasten der Eltern.

Die Kinderkrippe haftet nicht für verlorene Gegenstände oder Beschädigungen durch das Kind.

8. Adressänderung

Interne und externe Adress- und Telefonänderungen teilen Sie bitte umgehend der Kinderkrippe mit.

9. Kündigung und Austritt

Ordentliche Austritte sind jeweils auf Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

Möchten Sie Ihre Betreuungstage reduzieren, so ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten.

Die Eltern sind bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist zur Zahlung der Kinderkrippe Gebühr verpflichtet, auch wenn das Kind die Kinderkrippe nicht mehr besucht.

Im Ausnahmefall bei Missachtung der Bestimmungen der Kinderkrippe Ferdinand Betreuungsvertrages, ist die Kinderkrippenleitung berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgter Mahnung und Begründung aufzulösen.

10. Eingewöhnungsphase

Vor der definitiven Aufnahme rechnen wir mit einer Eingewöhnungszeit von 1 – 4 Wochen, wobei diese individuell verlängert oder gekürzt werden kann. Die Eltern sollten während dieser Zeit in der Kinderkrippe anwesend oder mindestens telefonisch erreichbar sein. Die Eingewöhnungsphase wird mit einem Pauschalbetrag von CHF 320.- separat verrechnet.

11. Kleidung und Spielzeug

Ihr Kind sollte in der Kinderkrippe möglichst bequeme und praktische Kleidung tragen, die auch schmutzig werden darf. Bitte sorgen Sie dafür, dass immer der Jahreszeit gemässe Ersatzwäsche verfügbar ist.

Unterwäsche, Socken, T-Shirt, Pulli, Hosen

Regenausrüstung (Regenjacke und Stiefel)

Sonnenausrüstung (Sonnenhut, Sonnenbrille, evt. spezielle Sonnencreme)

Windeln

Hausschuhe

Möchte ein Kind von zu Hause ein Spielzeug mitbringen, ist dies natürlich erlaubt. Die Kinderkrippe haftet jedoch nicht für verlorengegangene oder kaputte Gegenstände.

12. Zusammenarbeit mit den Eltern

Für die Betreuerinnen ist ein offener Austausch mit den Eltern selbstverständlich. Um auf die Besonderheiten Ihres Kindes eingehen zu können, sind wir auf Ihre Rückmeldungen und Informationen angewiesen. Bitte wenden Sie sich mit besonderen Anliegen an die Krippenleiterin, seien dies Erziehungs- oder Ernährungswünsche.

13. Diverses

Gelegentlich werden Fotos gemacht von einer Aktivität, Spiel, Ausflug …
Die Eltern, die keinesfalls möchten, dass ihr Kind fotografiert wird, sollen dies bitte der Krippenleiterin melden.